Information

Unser lieber Gast!

Hiermit informieren wir Sie, dass gemäß den geltenden Rechtsvorschriften *, ein 2021. die personenbezogenen Daten aller Gäste, die nach dem 1. September Beherbergungsleistungen in Ungarn nutzen, wie gesetzlich vorgeschrieben, bei Ankunft des Beherbergungsunternehmens, über einen Dokumentenleser, in der Software des Unterkunftsverwalters erfasst, dann zu einem Lagerort, zur geschlossenen Gästeinformationsdatenbank (VISA) muss weitergeleitet werden.

Aufzuzeichnende Daten:

  • Familie und Vorname;
  • Geburtsname und Vorname;
  • Geburtsort;
  • Geburtsdatum;
  • Gastgeschlecht;
  • Staatsangehörigkeit;
  • Geburtsname und Vorname der Mutter (wenn im Ausweis enthalten);
  • Identitäts- oder Reisedokumentenidentifikation;
  • bei einem Drittstaatsangehörigen ** die Nummer des Visums oder des Aufenthaltstitels, Datum und Ort der Einreise

Zur Erfassung der Daten muss der Gast, der die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt, über einen identifizierbaren Personalausweis verfügen, beim Beherbergungsbetrieb Ihren Führerschein oder Ihr Reisedokument vorlegen. Ohne Vorlage des Dokuments verweigert der Beherberger die Beherbergungsleistung. Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung ist der Beherberger berechtigt, den Ausweis des Gastes zu verlangen, und der Gast muss es vorlegen.

* GESETZLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN:

  • zu den staatlichen Aufgaben der touristischen Raumentwicklung 2016. Jahr CLVI. Gesetz;
  • zur Umsetzung des Gesetzes über staatliche Aufgaben zur Entwicklung von Tourismusgebieten 235/2019. (x. 15.) Korm. Verordnung;
  • die Ausstellung eines Personalausweises und eines einheitlichen Porträts- und Regeln für die Unterschriftensammlung 414/2015. (XII. 23.) Regierungserlass.

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